Seit dem 04.12.2021 gibt es folgende Änderungen der Corona VO

Das bedeutet für unseren Verein:

Regelungen für den Sport

In geschlossenen Räumen 2G+

Sport im Freien 2G

Ausnahmen gibt es für alle "Geboosterten", also diejenigen, die eine Auffrischungs-Impfung nachweisen können. Dort, wo sonst 2G-Plus gilt, müssen sie keinen zusätzlichen negativen Corona-Test vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte ohne Boosterimpfung, wenn deren VollImmunisierung maximal sechs Monate alt ist (Zeitpunkt der letzten erforderlichen Einzelimpfung) und für Genesene, deren Infektion nachweislich höchstens ein halbes Jahr zurückliegt.

außerdem wie bisher:

- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.

 - Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre.

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).

 

Generelle Maßnahmen

Abstandsempfehlung von 1,5 Metern zu anderen Personen

Maskenpflicht in geschlossenen Räumen;

im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann und kein Sport getrieben wird

Hygienekonzept und Datenverarbeitung/ Teilnehmerliste

(06.12.2021)