Sport im Freien ab 11. Mai möglich

Tennis, Nordic Walking und Lauftreff können wieder ausgeübt werden

Der Übungsbetrieb unter freiem Himmel kann für die genannten Abteilungen wieder aufgenommen werden. Es gelten strenge Infektionsschutzvorgaben die es zu beachten gilt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Es muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.

Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

Einige zusätzliche  Voraussetzungen und Vorgaben für die Tennisabteilung gilt es ebenfalls zu beachten. (siehe Nachricht unter Abteilung Tennis)

Beach Volleyball ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erlaubt.

Ebenso ist der Übungsbetrieb in der Halle immer noch nicht möglich.

Sobald es neue Informationen gibt werden diese bekanntgegeben.

Hier noch ein Zitat von Sportministerin Eisenmann

„Sport und Bewegung sind essenziell für ein ausgeglichenes und gesundes Leben. Deshalb sind wir froh,
diesen Schritt ermöglichen und sportliche Aktivitäten unter freiem Himmel und unter gewissen
Bedingungen erlauben zu können“, sagt Sportministerin Eisenmann: „Die Vorgaben müssen aber auch
verantwortungsvoll und verlässlich umgesetzt werden – von allen Übungsleitern, aber auch von den
Sportlerinnen und Sportlern selbst. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies schon aus eigenem Interesse
geschieht.“

 

 

 

(11.05.2020)