Die bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

zwingen uns den Übungsbetrieb einzustellen.

Die folgenden Maßnahmen treten deutschlandweit ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie gelten bis Ende November.

Freizeit:

• Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet

• Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Zum Beispiel:

 

» Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen

» Messen, Kinos, Freizeitparks

» Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen

» Spielhallen, Spielbanken, Wettan- nahmestellen» Prostitutionsstätten, Bordelle

» Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen

» Fitnessstudios

 

• Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt.

• Profisport ohne Zuschauer

Aktuelle Änderungen teilen wir hier an dieser Stelle bzw. über das Dorfblatt mit.

(29.10.2020)