zwingen uns den Übungsbetrieb einzustellen.
Die folgenden Maßnahmen treten deutschlandweit ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie gelten bis Ende November.
Freizeit:
• Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet
• Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Zum Beispiel:
» Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen
» Messen, Kinos, Freizeitparks
» Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen
» Spielhallen, Spielbanken, Wettan- nahmestellen» Prostitutionsstätten, Bordelle
» Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen
» Fitnessstudios
• Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt.
• Profisport ohne Zuschauer
Aktuelle Änderungen teilen wir hier an dieser Stelle bzw. über das Dorfblatt mit.
(29.10.2020)